Opferschutz statt Täterschutz
Opferschutz statt Täterschutz bestimmt das Handeln der CSU. Nicht nur in Bayern, auch auf Bundesebene. Uns geht es weniger um die Befindlichkeiten der Täter, sondern um den effektiven Schutz unserer Bürger. Ein wichtiger Meilenstein auf bayerische Initiative hin ist beispielsweise die Strafbarkeit des Stalking.
Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat deutlich gemacht, dass es Handlungsbedarf gibt: Wir brauchen dringend eine Neuregelung, wie wir mit Sexual- und Gewaltstraftätern umgehen, die am Ende des Strafvollzugs noch akut rückfallgefährdet sind – und weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
Es ist Zeit für einen großen Wurf. Wir benötigen eine Reform, die diesen Namen auch verdient. Mein Vorschlag, wie man die vom EGMR aufgestellten Hürden nehmen könnte, bezieht sich auf ein völlig neu ausgestaltetes Rechtsinstitut: die sogenannte "Sicherheitsunterbringung".
Zudem müssen wir dafür gerüstet sein, dass Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Hier kann eine elektronische Überwachung mittels GPS-Systemen helfen, die Täter im Auge zu behalten.
Außerdem kämpfe ich im Jugendstrafrecht dafür,
Intensivtäter unter 21 Jahren in Extremfällen härter zu bestrafen. Wer ein Menschenleben für immer auslöscht, für den genügt die bisher mögliche Höchststrafe von zehn Jahren einfach nicht.
Mehr Fokus auf Resozialisierung
Auch unser bayerisches Strafvollzugsgesetz setzt klare Akzente. Im Unterschied zur bisherigen bundesweiten Regelung haben wir den Schutz der Bevölkerung als Ziel im Strafvollzugsgesetz verankert – parallel zur Resozialisierung und nicht nachrangig.
Doch ist es nicht damit getan, Gefangene bis zu ihrer Entlassung einfach nur wegzusperren. Denn diese sind am Ende ihrer Haftzeit nicht automatisch weniger gefährlich. Wer Rückfalltaten vermeiden will, muss intensiv mit ihnen an ihrer Resozialisierung arbeiten. Aus diesem Grund haben wir die Sozialtherapie für schwere Gewalt- und Sexualstraftäter ausgeweitet.
Darüber hinaus legen wir mit der Einrichtung psycho-therapeutischer Fachambulanzen den Fokus auf eine verbesserte ambulante Betreuung entlassener Sexualstraftäter – gleichzeitig ein weiterer Schritt für mehr Opferschutz.




