Anlegerschutz

Infolge der Finanzmarktkrise haben viele Verbraucher ihre Altersvorsorge, ihr mühsam Erspartes und ihr Vertrauen in einen funktionierenden Finanzmarkt verloren. Deshalb ist es unsere vordringliche Aufgabe, den Schutz der Anleger deutlich zu verbessern. 

Der Verbraucher muss bei allen Geldgeschäften noch besser und übersichtlicher informiert werden: über die Sicherheit der Anlageform, die Tragfähigkeit der Sicherungssysteme und die Krisenfestigkeit des Finanzinstituts. Das darf aber nicht dazu führen, dass er mit dem Kleingedruckten überflutet wird. Daher fordere ich, die Eckpunkte zu

  • Risiken,
  • Kosten,
  • Gewinnerwartung,
  • Funktion und
  • Eignung einer Kapitalanlage

in dem sogenannten 'Produktinformationsblatt' zusammenzufassen. Dieses ist vom Verbraucher zu unterschreiben und ihm auszuhändigen. Außerdem sollten die Datenblätter vereinheitlicht werden, um eine echte Vergleichbarkeit sicherzustellen. Und zwar nicht nur innerhalb der Sparkassen und Landesbanken, sondern auch der Genossenschafts- und Privatbanken.

Nur so können Anleger Schadensersatzansprüche einfacher durchsetzen. Auch soll dem Verbraucher der Vergleich mit Alternativangeboten erleichtert werden: Er soll auf einen Blick erkennen, welche Kapitalanlage sich warum für ihn eignet – und welche Anlageform er aus welchen Gründen lieber meiden sollte.

Zulassung regulieren
Gesetzliche Mindestanforderungen an die Zulassung von Anlageberatern sind unabdingbar. Angesichts der komplexen Verhältnisse an den Finanzmärkten bedarf es einer gesetzlichen Regulierung. Künftig muss auch für diese Berufsgruppe gelten: Nicht ohne einschlägige Vorbildung und/oder Sachkenntnis, sprich nur mit einem Mindestmaß an fachlicher Qualifikation. Gleiches gilt für eine Berufshaftpflichtversicherung. 

Mehr zum Thema Finanzen finden Sie in unserem Verbraucherportal: www.vis.bayern.de.